Als Zivilgesellschaft bezeichnen Sozialwissenschaftler die Gesamtheit von nicht-staatlichen Akteuren, die sich auf das Zusammenleben von Menschen in einem Gemeinwesen auswirkt. Dabei sind die Übergänge zu anderen Gesellschaftsbereichen und oft auch zur staatlichen Sphäre fließend.
Der Zivilgesellschaft sind Künstler und Intellektuelle genauso zuzuordnen wie mildtätige Vereinigungen, Hilfsorganisationen, Vereine und Verbände. Der Organisationsgrad dieser Körperschaften variiert stark. Von der losen Aktionsgruppe bis hin zur paramilitärischen und halbstaatlich finanzierten Organisation kann die Ausprägung von zivilgesellschaftlichen Gruppen reichen. Klassische Felder sind: Religion, Kunst, Kultur, Arbeitnehmervertretung, medizinische und soziale Dienste, Bildung, Forschung und internationale Verständigung.
Staatsgesellschaft statt Zivilgesellschaft
Gelenkte Demokratien oder Autokratien neigen dazu, zivilgesellschaftliche Vereinigungen entweder zu verbieten, ihre Arbeit zu erschweren oder die jeweilige Funktion in staatliche oder parteiliche Kontexte zu übernehmen. Häufigstes Beispiel hierfür ist die Arbeitnehmervertretung. Während in den westlichen liberalen Demokratien starke Gewerkschaften unabhängig vom Staat existieren und sich in Tarifkonflikten sowie sozialen Fragen engagieren, sind diese Funktionen in gelenkten Demokratien verstaatlicht.
Der Grund für den Griff nach der Zivilgesellschaft kann im Machterhalt eines bestimmten gesellschaftlichen Spielers liegen oder allgemein in dem Bedürfnis, eine große Uniformität und Gleichheit im Geiste zu schaffen, wie dies in theokratisch geprägten Ländern der Fall ist oder auch in den Ostblocksozialismen des 20. Jahrhunderts zu beobachten war.