Eine zentrale Forderung von Demokratiekritikern ist häufig die Einführung oder die häufige Durchführung von Volksabstimmungen und die Zulassung von Volksbegehren. Als Idee der direkten Demokratie sollen diese Formate dazu führen, dass Anliegen aus dem Volk zur Abstimmung kommen und Gesetz werden können, die von Berufspolitikern nicht oder erst spät erkannt würden.
Die meisten repräsentativen Demokratien kennen die Möglichkeit, sich formal per Petition öffentlich an das Parlament oder an die Regierung zu wenden. In wenigen Systemen wird diese Möglichkeit durch das Volksbegehren flankiert.
Vielstimmigkeit oder Kakophonie?
Im Prinzip kann jeder Bürger dann einen Vorschlag erarbeiten und dafür Unterstützung sammeln. Ist eine bestimmte Zahl von Unterstützern erreicht, muss entweder das Parlament mit dem Vorschlag befasst werden oder das Volk kann abstimmen.
Problematisch ist aber, dass sich oft schwierige Sachverhalte nicht in klar wählbaren Fragen (Ja oder Nein) fassen lassen. Dazu kommt, dass erfahrungsgemäß Vorschläge keine Chance haben, wenn sie nicht von entsprechend fähigen und vor allem vermögenden Personen eingebracht werden. Es braucht viel Geld und Wissen, um einen solchen Vorschlag in die Öffentlichkeit zu tragen. Schließlich muss angemerkt werden, dass die Anfälligkeit für Demagogie und problematische Positionen bei Volksbegehren und Volksbefragungen auch in gefestigten Demokratien besonders hoch ist.