Parlamente – Fokus repräsentativer Demokratien
Repräsentative DemokratieDemokratie als Begriff ist an verschiedene Institutionen und Ideen gebunden. Die vermutlich wichtigste Entscheidungsinstanz und politische Arena in den meisten klassischen Demokratien ist das Parlament oder in der Mehrzahl die Parlamente, in denen Entscheidungen gefällt werden. Sie können je nach Verfassung einer Demokratie unterschiedliche Aufgaben im und für das Gemeinwesen erfüllen. Am gebräuchlichsten und bekanntesten ist die gesetzgebende Funktion. Diese mag ebenfalls unterschiedlich ausgeprägt sein.
Einerseits dient die parlamentarische Debatte und Entscheidung zur Legitimation der Gesetze durch die Repräsentanten der relevanten Wohnbevölkerung oder zumindest der Wahlbevölkerung eines Landes. Je nach Verfassung und Setting kommen dem Parlament auch weitere Aufgaben in der Gesetzgebung zu.
Parlamente als Alleskönner
Hierzu gehört die Publizitätsfunktion – also durch die Debatte und die Berichterstattung hierüber die Gesetzesvorlagen bekanntzumachen. In Parlamenten wie dem Deutschen Bundestag werden in Ausschüssen Gesetze auch noch während des Gesetzgebungsverfahrens weiterentwickelt, geändert und damit mehrheits- oder konsensfähig. Bei Systemen mit zwei Parlamentskammern kommt meist einer Kammer die Ausarbeitung und Abstimmung und einer zweiten eine Kontrollfunktion zu. Die kontrollierende Kammer hat dabei in der Regel eine Zusammensetzung, die sich von der Zusammensetzung der ersten Kammer deutlich unterscheidet.
Die ältesten Parlamentsrechte in westlichen Systemen gehen auf das englische Parlament im 15. beziehungsweise 16. Jahrhundert zurück. Zwar war der damalige König Herr über die Gesetze, allerdings erstritten sich die zunächst ausschließlich adligen Parlamentsmitglieder, darüber zu entscheiden, wie der König ihre Steuergelder ausgeben dürfe. Dieses Budgetrecht ist auch heute noch Kern der parlamentarischen Kompetenz auf allen Ebenen.
Aus dem parlamentarischen Betrieb leitet sich für die Regierung und vor allem für die Rechtsordnung eine große Legitimation ab. Die Abgeordneten sind in der repräsentativen Demokratie direkt oder indirekt gewählt, um die Interessen einer bestimmten Wählergruppe zu vertreten. Während in gelenkten Demokratien auch Parlamentarier von Parteien, dem Militär, der Geistlichkeit oder einer anderen Institution entsendet werden, ist dies bei einer rein repräsentativen Demokratie nicht der Fall.
In seltenen Fällen werden die Parlamentsämter – wie zum Beispiel im britischen Oberhaus – auf Lebenszeit vergeben. Normal ist die Wahl der Abgeordneten für eine vorher bestimmte Legislaturperiode. Der Ausschluss von Abgeordneten aus einer Volksvertretung ist stets an rigide Regeln geknüpft und hat meist mit schweren persönlichen Verfehlungen des Parlamentariers zu tun. Bei Ausschluss oder Tod wird der ausgeschlossene Abgeordnete für gewöhnlich durch einen anderen Mandatsträger seiner Gebietskörperschaft oder seiner Partei ersetzt.
Gewählt ist gewählt
Weiterhin hat das Parlament in vielen Demokratien eine Elektrons- oder Elektoratsfunktion. Das heißt, die Abgeordneten wählen oder bestätigen den Regierungschef oder auch sämtliche Regierungsmitglieder durch Wahl und sorgen damit dafür, dass die Regierung zumindest indirekt durch das Volk gewählt wurde. Zusätzlich kommt vielen Parlamenten auch noch die Kontrollfunktion zu. Die Regierung ist ihnen gegenüber verantwortlich und berichtspflichtig. Im Zweifel ist es auch das Parlament, das die Regierung abberufen oder einen neuen Regierungschef wählen kann. Je nach der Stabilität dieser Prozesse kann eine Demokratie als gefestigt, stabil oder auch instabil eingeordnet werden.