In der modernen Staatslehre kennen wir mindestens drei Formen von politischer Gewalt. Das ist zunächst das Schreiben und Erlassen von Gesetzen und Rechtsvorschriften – die Legislative. Das Umsetzen der Vorschriften und die Führung der täglichen Regierungs- und Verwaltungsgeschäfte obliegt der Exekutive und für die Rechtsprechung mit der Kontrolle der Entscheidungen und der Schlichtung von Streitfällen ist die Judikative zuständig.
Während in den absoluten Monarchien des europäischen Mittelalters und der frühen Neuzeit alle drei Funktionen beim König oder Souverän zusammenfanden, kennt die moderne Demokratie die Gewaltenteilung als wichtige und unabdingbare Institution der Demokratie. Nahezu alle Demokratieforscher sind sich einig, dass eine ausgewogene und dauerhafte Herrschaft des Volkes nur möglich ist, wenn diese drei Bereiche in einem Staat streng getrennt werden, einander zur Rechenschaft verpflichtet sind und in keiner Weise in einer Institution zusammengelegt werden können.
Exekutive als oftmals stärkste Säule
In autoritären Systemen konzentriert sich die Macht meistens im Bereich der Regierung, also der Exekutive. Je nach rechtlichen Möglichkeiten kann diese versuchen, sich das Parlament gefügig zu machen, um eigene Vorstellungen und Ziele deutlich schneller in Gesetze umzuwandeln. Dies ist vor allem dann einfach, wenn eine autoritäre Regierung auch noch durch eine große Basisorganisation wie eine Einheitspartei oder Volkspartei unterstützt wird.