Das staatliche Gewaltmonopol kann der Garant der Demokratie sein. Die Strafverfolgung, vor allem aber die Garantie von Sicherheit und Ordnung, gehören unter dem Begriff Staatsgewalt seit jeher zu den zentralen Aufgaben und Kennzeichen eines jeden Staates – auch bei Demokratien. In den liberalen Parlamentsdemokratien westlicher Systeme sind die Institutionen und ihre Bediensteten meist direkt an Recht und Gesetz gebunden und mindestens indirekt auch der staatlichen und freiheitlichen Ordnung verpflichtet.
Die Balance zwischen Sicherheit einerseits und Repression andererseits ist vor allen in politischen Krisenzeiten hochgradig fragil und mitunter schwierig zu tarieren. Einerseits muss der Staat die Möglichkeit haben, ein Gewaltmonopol durchzusetzen.
Wehrhafter Staat
Sonst wäre er leicht angreifbar und die Gefahr der inneren Unruhe, der politischen Gewalt oder gar des politischen Umsturzes mit teilgewaltsamen Mitteln stünde zu befürchten. Ein gutes Beispiel hierfür ist die Weimarer Republik in den frühen 1930er-Jahren.
Andererseits steht ein starker Staat immer in der Versuchung, mittels seiner Sicherheitsorgane gegen die politische Opposition oder auch Minderheiten repressiv zu wirken und damit den demokratischen Prozess zu verhindern oder zu lenken. In gelenkten Demokratien werden die Sicherheitsbehörden regelmäßig dazu verwendet, politische abweichende Meinungen aus dem parlamentarischen oder öffentlichen Leben fernzuhalten.